Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Rheinwald Reisen GmbH, Charlottenstraße 68, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Rheinwald“, „wir“, „uns“ oder „Reiseveranstalter“), regeln das Vertragsverhältnis zwischen Rheinwald und Reisenden, die über unsere Website, per E-Mail, telefonisch oder im persönlichen Gespräch eine Reiseleistung buchen. Sie gelten für sämtliche von uns angebotenen Pauschalreisen im Sinne von § 651a BGB sowie, soweit einschlägig, für verbundene Reiseleistungen im Sinne von § 651w BGB durch die von uns kuratierten Regionen, insbesondere den Schwarzwald, die Bayerischen Alpen, das Rheintal, das Moseltal und die Sächsische Schweiz.
Wir bitten Sie, diese AGB vor Abschluss einer Buchung sorgfältig zu lesen, da sie wesentliche Rechte und Pflichten sowohl für Sie als Reisende bzw. Reisenden als auch für uns als Reiseveranstalter begründen. Mit der verbindlichen Buchung einer Reiseleistung erkennen Sie diese AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung als Vertragsgrundlage an.
Rheinwald versteht sich als Veranstalter kuratierter, individuell zugeschnittener Reisen durch die Naturlandschaften und historischen Regionen Deutschlands. Da unsere Reisen regelmäßig Elemente enthalten, die über eine klassische Pauschalreise hinausgehen, etwa individuelle Beratungsgespräche, mehrstufige Angebotsprozesse und die enge Zusammenarbeit mit kleinen, lokalen Leistungsträgern wie Winzerfamilien, Bergführern und Boutique-Unterkünften, haben wir diese AGB bewusst ausführlich gestaltet, um Ihnen ein möglichst vollständiges Bild der beiderseitigen Rechte und Pflichten zu vermitteln. Diese AGB ergänzen, konkretisieren und wiederholen in Teilen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a bis 651y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, ohne diese zu Ihrem Nachteil einzuschränken.
Sollten einzelne Formulierungen dieser AGB im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften stehen, gehen die gesetzlichen Bestimmungen vor. Wir empfehlen Ihnen, diese AGB gemeinsam mit dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung und dem Ihnen ausgehändigten Reisesicherungsschein aufzubewahren, da diese Dokumente zusammen die vollständige vertragliche Grundlage Ihrer Reise bilden.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen Ihnen und Rheinwald zustande kommen, unabhängig davon, ob es sich um eine vollständig individuell zusammengestellte Reise, eine der auf unserer Website beispielhaft beschriebenen Routen (etwa die Burgenroute am Rhein, die Flusstal-Route entlang des Rheins, die Naturroute durch den Schwarzwald, die Alpentour durch Bayern oder die Weinroute durch das Moseltal) oder eine Kombination hieraus handelt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Reisenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die Rheinwald Reisen GmbH mit Sitz in der Charlottenstraße 68, 10117 Berlin, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg). Erreichbar sind wir unter der E-Mail-Adresse [email protected] sowie unter der Telefonnummer +49 30 2371 4589. Unsere Geschäftszeiten für allgemeine Anfragen sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr; für Reisende, die sich bereits auf einer laufenden Reise befinden, steht zusätzlich eine gesonderte Notfallkontaktnummer zur Verfügung, die Ihnen mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt wird.
1.3 Vertragsschließende Reisende
Vertragspartner von Rheinwald wird diejenige Person, die die Buchung vornimmt (nachfolgend „Anmelder“), auch wenn die Buchung zugunsten weiterer, im Buchungsvorgang benannter Reisender erfolgt. Der Anmelder haftet für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Mitreisenden wie für seine eigenen Verpflichtungen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmelder muss zum Zeitpunkt der Buchung das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
1.4 Verhältnis zu weiteren Vertragsdokumenten
Diese AGB gelten ergänzend zu und im Zusammenhang mit dem jeweiligen individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung sowie etwaigen gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den individuellen Vereinbarungen im konkreten Angebot gehen die individuellen, auf Ihre Reise bezogenen Vereinbarungen vor, soweit sie nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.
1.5 Sprache des Vertrags
Der Reisevertrag sowie sämtliche vorvertraglichen Informationen werden grundsätzlich auf Deutsch geschlossen und kommuniziert. Auf Wunsch und nach vorheriger Absprache können einzelne Unterlagen zusätzlich in englischer Sprache bereitgestellt werden; maßgeblich für die Auslegung des Vertrags bleibt in jedem Fall die deutsche Sprachfassung.
2. Vertragsschluss
2.1 Anfrage und individuelles Angebot
Die auf unserer Website dargestellten Reiserouten und Leistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote im rechtlichen Sinne dar, sondern dienen der unverbindlichen Information und Inspiration. Ein verbindliches Angebot entsteht erst, nachdem wir auf Grundlage Ihrer Anfrage, etwa über unser Kontaktformular, per E-Mail oder im persönlichen Beratungsgespräch, ein individuelles, schriftliches Angebot erstellt haben, das Leistungsumfang, Reisepreis und Zahlungsbedingungen konkret benennt.
2.2 Ablauf des Beratungsprozesses
Üblicherweise erfolgt der Buchungsprozess in mehreren Schritten: einem ersten, unverbindlichen Gespräch zur Ermittlung Ihrer Wünsche und Vorstellungen, der Erarbeitung eines individuellen Routenvorschlags durch unser Team, einer gemeinsamen Abstimmung etwaiger Anpassungen sowie der abschließenden Erstellung eines verbindlichen, schriftlichen Angebots. Diese Vorgespräche begründen für sich genommen noch keinen Vertragsschluss und keine Zahlungspflicht.
2.3 Buchung
Der Reisevertrag kommt mit Ihrer Annahme unseres individuellen Angebots zustande, sei es durch schriftliche Erklärung per E-Mail, durch Unterzeichnung eines Buchungsformulars oder durch Leistung der vereinbarten Anzahlung nach Zugang unseres Angebots. Mit der Buchung erkennen Sie diese AGB sowie die im Angebot genannten individuellen Reisebedingungen an.
2.4 Buchung für Mitreisende
Bucht der Anmelder die Reise auch für weitere Personen, sichert er zu, dass er zur Vertretung dieser Personen bei sämtlichen mit der Buchung zusammenhängenden Erklärungen bevollmächtigt ist. Der Anmelder hat sicherzustellen, dass alle Mitreisenden über den Inhalt dieser AGB sowie über die im jeweiligen Angebot genannten Reisebedingungen informiert werden. Rheinwald ist berechtigt, sich auf die durch den Anmelder erklärte Bevollmächtigung zu verlassen, ohne dass es einer gesonderten Prüfung der Vertretungsmacht im Einzelfall bedarf, es sei denn, konkrete Umstände lassen erhebliche Zweifel an deren Bestehen aufkommen.
2.5 Bestätigung
Nach Vertragsschluss erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung, die den vereinbarten Leistungsumfang, den Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten sowie sonstige wesentliche Vertragsbestandteile zusammenfasst. Weicht die Buchungsbestätigung von Ihrer Buchung ab, liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
2.6 Vorvertragliche Informationen
Vor Abschluss des Reisevertrags erhalten Sie von uns die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen gemäß Art. 250 EGBGB, unter anderem zu den wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, dem Gesamtpreis, den Zahlungsmodalitäten, den Rücktritts- und Kündigungsbedingungen sowie zur Insolvenzabsicherung. Diese Informationen werden Bestandteil des Reisevertrags, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Anzahlung
Nach Vertragsschluss und Aushändigung eines den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Zahlungserinnerung fällig, vorausgesetzt, der Reisesicherungsschein wurde übergeben und die Reise kann nicht mehr aus den in § 651h Abs. 3 BGB genannten Gründen kostenfrei zurücktreten werden. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
3.3 Zahlungsverzug
Werden vereinbarte Zahlungen trotz Fälligkeit und angemessener Mahnung mit Fristsetzung nicht geleistet, sind wir berechtigt, nach Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen die in Abschnitt 6.2 genannten Rücktrittspauschalen in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns zudem vor, gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen, sofern Ihnen der Zahlungsverzug vorwerfbar ist.
3.4 Zahlungsmittel
Zahlungen können per Überweisung auf das im Angebot genannte Bankkonto oder über den von uns benannten Zahlungsdienstleister geleistet werden. Zahlungen sind grundsätzlich nur an uns selbst zu leisten oder an einen von uns ausdrücklich zur Entgegennahme von Zahlungen bevollmächtigten Vermittler.
3.5 Preisangaben und enthaltene Abgaben
Sämtliche im Angebot genannten Reisepreise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer sowie, soweit einschlägig, die Margenbesteuerung nach § 25 UStG für Reiseleistungen. Örtliche Abgaben, die unmittelbar vor Ort an Dritte zu entrichten sind, etwa freiwillige Trinkgelder, sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Reisepreis enthalten.
4. Leistungen
4.1 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen, schriftlichen Angebot sowie aus der Buchungsbestätigung, nicht aus den allgemeinen, beispielhaften Beschreibungen auf unserer Website. Nebenabsprachen, die den Leistungsumfang verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Rheinwald.
4.2 Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind insbesondere folgende Leistungen nicht im Reisepreis enthalten: Anreise zum vereinbarten Startpunkt der Reise innerhalb Deutschlands, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, zusätzliche, nicht im Programm vorgesehene Ausflüge, sowie Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherungen.
4.3 Ausflüge und Zusatzleistungen vor Ort
Werden während der Reise zusätzliche, nicht ursprünglich gebuchte Ausflüge, Verkostungen oder sonstige Aktivitäten von örtlichen Leistungsträgern angeboten und von Ihnen vor Ort gebucht, kommt insoweit ein eigenständiger Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungsträger zustande, auf den diese AGB keine Anwendung finden, es sei denn, wir haben die Vermittlung dieser Zusatzleistung ausdrücklich als Bestandteil unserer eigenen Reiseleistung angeboten.
4.4 Verpflegung und Ernährungswünsche
Soweit Verpflegungsleistungen Bestandteil des gebuchten Programms sind, etwa Weinverkostungen im Moseltal oder gemeinsame Abendessen in Landgasthäusern, teilen Sie uns besondere Ernährungswünsche, Unverträglichkeiten oder Allergien bitte spätestens 14 Tage vor Reisebeginn mit, damit wir diese, soweit möglich, an die jeweiligen Leistungsträger weitergeben können. Wir können nicht garantieren, dass jede individuelle Ernährungsanforderung an jedem Ort umsetzbar ist, insbesondere bei kleinen, familiär geführten Betrieben mit begrenztem Angebot.
4.5 Reisebegleitung
Soweit im Angebot eine persönliche Reisebegleitung vereinbart wurde, umfasst diese die Koordination der einzelnen Etappen, die Ansprache vor Ort tätiger Leistungsträger sowie die allgemeine Unterstützung während der Reise. Die Reisebegleitung stellt keine medizinische, rechtliche oder sonstige fachliche Beratung dar, die über die touristische Begleitung hinausgeht.
5. Leistungs- und Preisänderungen vor Reisebeginn
5.1 Preisänderungen
Eine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten Reisepreises ist nur zulässig, wenn sich seit Vertragsschluss die Beförderungskosten, die Kosten für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder sonstige Nutzungsgebühren, oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse erhöht haben und dies bis spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn mitgeteilt wird. Eine Preiserhöhung um mehr als 8 Prozent des Reisepreises berechtigt Sie zum kostenfreien Rücktritt gemäß § 651g BGB.
5.2 Programmänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie über etwaige Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
5.3 Erheblichkeit der Änderung
Wird eine wesentliche Reiseleistung erheblich geändert, haben Sie das Recht, innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Äußern Sie sich nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die geänderte Leistung als angenommen, sofern wir Sie ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
5.4 Ersatzleistungen bei regionalen Einschränkungen
Sollte eine einzelne, für eine Region charakteristische Leistung kurzfristig nicht verfügbar sein, etwa eine Wanderung im Schwarzwald aufgrund von Wegesperrungen nach starken Regenfällen oder eine Bootsfahrt im Rheintal aufgrund niedrigen Wasserstands, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung in derselben oder einer vergleichbaren Region anzubieten. Eine solche Ersatzleistung stellt keine erhebliche Änderung im Sinne von Abschnitt 5.3 dar, wenn sie dem ursprünglichen Charakter und Wert der Reise im Wesentlichen entspricht.
6. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson
6.1 Rücktritt durch den Reisenden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Rheinwald in Textform, vorzugsweise per E-Mail an [email protected], zu erklären. Maßgeblich für die Berechnung etwaiger Rücktrittspauschalen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns.
6.2 Rücktrittspauschalen
Treten Sie zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Wir haben diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich erzielbaren Erlöses aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen wie folgt pauschaliert:
| Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn | Stornokosten in % des Reisepreises |
|---|---|
| bis 45 Tage | 15 % |
| 44 bis 30 Tage | 25 % |
| 29 bis 15 Tage | 40 % |
| 14 bis 7 Tage | 60 % |
| 6 bis 1 Tag | 80 % |
| Nichtantritt / gleicher Tag | 95 % |
Ihnen steht es frei, uns nachzuweisen, dass der uns tatsächlich entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die genannte Pauschale. Wir behalten uns vor, im Einzelfall einen höheren, konkret berechneten Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, insbesondere bei individuell für Sie reservierten, nicht stornierbaren Leistungen einzelner Leistungsträger wie Winzergüter oder Boutique-Unterkünfte, die eine eigene, strengere Stornoregelung gegenüber Rheinwald anwenden.
6.3 Berechnungsbeispiel
Beträgt der Reisepreis für eine siebentägige Reise entlang der Burgenroute am Rhein beispielsweise 2.400 Euro pro Person und erklären Sie den Rücktritt 20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn, ergibt sich auf Grundlage der Tabelle in Abschnitt 6.2 eine Rücktrittspauschale von 40 Prozent, mithin 960 Euro pro Person. Der übersteigende, bereits gezahlte Betrag wird Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung erstattet.
6.4 Umbuchung
Wünschen Sie nach Vertragsschluss eine Änderung des Reisetermins, des Ziels, des Ausgangsorts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, werten wir dies grundsätzlich als Rücktritt mit gleichzeitiger Neuanmeldung, es sei denn, die gewünschte Änderung ist mit vertretbarem Aufwand ohne Stornierung der ursprünglichen Buchung möglich. In letzterem Fall erheben wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 Euro pro Person, sofern die Umbuchung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gewünscht wird.
6.5 Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, etwa aufgrund fehlender Reisedokumente, oder wenn ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Anmelder und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
6.6 Rücktritt bei Gruppenbuchungen
Bei Buchungen für mehrere Personen im Rahmen einer gemeinsamen Reise gilt der Rücktritt einzelner Mitreisender grundsätzlich unabhängig von den übrigen Teilnehmenden, sofern hierdurch nicht die für die Durchführung vereinbarte Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Führt der Rücktritt einzelner Personen zu einer Änderung der Zimmer- oder Gruppenkategorie mit entsprechenden Mehrkosten für die verbleibenden Reisenden, werden diese Mehrkosten anteilig auf die verbleibenden Teilnehmenden umgelegt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
7. Rücktritt und Kündigung durch Rheinwald
7.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist die Durchführbarkeit einer Reise mit gemeinsamer Gruppenbegleitung ausdrücklich von einer im Angebot genannten Mindestteilnehmerzahl abhängig, sind wir berechtigt, bei Nichterreichen dieser Zahl spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhalten Sie den bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, vollständig zurück.
7.2 Kündigung wegen erheblicher Störung
Wir können den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen.
7.3 Rücktritt aus wichtigem Grund vor Vertragsschluss
Wir behalten uns vor, ein individuelles Angebot vor dessen Annahme durch Sie zurückzuziehen, etwa wenn sich zwischenzeitlich herausstellt, dass eine wesentliche, für die Durchführung der Reise notwendige Leistung eines Leistungsträgers, etwa eines Winzerguts oder einer Unterkunft, nicht mehr verfügbar ist.
7.4 Kündigung wegen Gefahr für die Sicherheit
Ergeben sich nach Vertragsschluss konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Durchführung der Reise mit einer erheblichen Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden verbunden wäre, etwa durch behördliche Sperrungen von Wanderwegen in den Bayerischen Alpen infolge von Lawinen- oder Steinschlaggefahr, sind wir berechtigt, die betroffene Teilleistung durch eine gleichwertige, sichere Alternative zu ersetzen oder, falls dies nicht möglich ist, die Reise entsprechend Abschnitt 8 zu kündigen.
8. Außergewöhnliche Umstände
8.1 Begriff
Als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne dieser AGB gelten Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden wären, etwa Naturkatastrophen, extreme Witterungsereignisse in den von uns bereisten Mittelgebirgs- und Alpenregionen, behördliche Anordnungen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Streiks oder Epidemien.
8.2 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
Sowohl Sie als auch wir können den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Kündigen Sie aus diesem Grund, können Sie keine Entschädigung verlangen; wir erstatten Ihnen jedoch den Reisepreis abzüglich des Werts bereits erbrachter oder noch zu erbringender Leistungen.
8.3 Rückerstattung
Erstattungen im Sinne dieses Abschnitts erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigungserklärung, sofern nicht gesetzliche Sonderregelungen, etwa im Falle einer pandemiebedingten außergewöhnlichen Situation, eine abweichende Handhabung, beispielsweise mittels Reisegutschein mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, vorsehen.
8.4 Beispiele aus der Praxis
Als außergewöhnliche Umstände im Sinne dieses Abschnitts kommen beispielsweise anhaltende Hochwasserlagen im Rheintal oder Moseltal, die die Schifffahrt oder die Begehbarkeit von Uferwegen dauerhaft beeinträchtigen, großflächige Waldbrände im Schwarzwald mit behördlichen Betretungsverboten, oder plötzliche, gravierende Wettereinbrüche in den Bayerischen Alpen mit amtlichen Warnungen vor Lawinen- oder Steinschlaggefahr in Betracht. Vorübergehende, ortsübliche Wetterbedingungen, wie gelegentlicher Regen oder saisonale Kälte, stellen für sich genommen keinen außergewöhnlichen Umstand in diesem Sinne dar.
9. Pflichten des Reisenden
9.1 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten und uns oder unsere vor Ort tätigen Leistungsträger unverzüglich über einen aufgetretenen Mangel zu informieren.
9.2 Anzeige von Reisemängeln
Bemerken Sie während der Reise einen Mangel der von uns geschuldeten Leistung, sind Sie gehalten, dies unverzüglich der auf unserer Buchungsbestätigung genannten Notfallkontaktnummer oder dem vor Ort tätigen Leistungsträger anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlassen Sie eine solche Anzeige schuldhaft, können Ansprüche auf Minderung des Reisepreises ausgeschlossen sein, soweit uns durch die Unterlassung ein Nachweis oder eine Abhilfe unmöglich gemacht wurde.
9.3 Reisedokumente und Einreisebestimmungen
Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich über die für die Durchführung der jeweiligen Reise erforderlichen Reisedokumente, insbesondere einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, zu informieren und diese rechtzeitig zu beschaffen. Da unsere Reisen ausschließlich innerhalb Deutschlands durchgeführt werden, sind in der Regel keine besonderen Visa erforderlich; für Reisende ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit können jedoch gesonderte Einreise- oder Aufenthaltsbestimmungen gelten, über die wir auf Nachfrage allgemeine, unverbindliche Hinweise geben, deren Prüfung im Einzelfall jedoch stets Ihre eigene Verantwortung bleibt.
9.4 Gesundheitliche Voraussetzungen
Bestimmte von uns angebotene Aktivitäten, etwa Wanderungen im Schwarzwald, Bergtouren in den Bayerischen Alpen oder längere Spaziergänge in den Steillagen des Moseltals, setzen eine durchschnittliche körperliche Fitness voraus. Sie sind verpflichtet, uns vor Buchung über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die der Teilnahme an bestimmten Programmpunkten entgegenstehen könnten, damit wir gegebenenfalls Anpassungen vorschlagen können.
9.5 Angemessene Ausrüstung
Für Aktivitäten in naturnaher Umgebung sind Sie verpflichtet, sich mit angemessener persönlicher Ausrüstung auszustatten, etwa festem Schuhwerk für Wanderungen im Schwarzwald oder in den Bayerischen Alpen sowie wetterfester Kleidung für Bootsfahrten im Rheintal. Konkrete Empfehlungen zur benötigten Ausrüstung erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Die Nichtbeachtung dieser Empfehlungen kann dazu führen, dass Ihnen die Teilnahme an einzelnen Programmpunkten aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, ohne dass hierdurch ein Reisemangel begründet wird.
9.6 Verhalten gegenüber Leistungsträgern
Wir bitten Sie, sich gegenüber unseren Partnern vor Ort, etwa Winzerfamilien, Bergführern und Gastgebern in kleinen Unterkünften, respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten, da diese persönlichen Partnerschaften die Grundlage unserer Reisequalität bilden und häufig auf langjährigem, persönlichem Vertrauen beruhen.
10. Reisemängel und Abhilfe
10.1 Begriff des Reisemangels
Die Reise ist mangelhaft, wenn sie bei Beendigung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck eignet. Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn eine vereinbarte Leistung, etwa eine bestimmte Unterkunftskategorie oder eine im Angebot ausdrücklich zugesicherte Verkostung, nicht erbracht wird.
10.2 Abhilfeverlangen
Liegt ein Reisemangel vor, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, wobei die Bedeutung des Mangels und der Wert der betroffenen Reiseleistung zu berücksichtigen sind.
10.3 Selbstabhilfe
Leisten wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und von uns Erstattung der hierfür notwendigen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder die sofortige Abhilfe besonders geboten ist.
10.4 Beispiele für Abhilfemaßnahmen
Ist beispielsweise die im Angebot vorgesehene Unterkunft in einem historischen Weingut an der Mosel kurzfristig nicht verfügbar, werden wir uns bemühen, eine gleichwertige Unterkunft in vergleichbarer Lage und Kategorie anzubieten. Ist eine vereinbarte geführte Wanderung im Schwarzwald wegen kurzfristiger Erkrankung des vorgesehenen Bergführers nicht durchführbar, werden wir eine gleich qualifizierte Ersatzperson vermitteln oder, falls dies nicht möglich ist, eine gleichwertige alternative Aktivität anbieten.
11. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer eines Mangels der Reise steht Ihnen unbeschadet eines etwaigen Abhilfeverlangens der gesetzlich vorgesehene Anspruch auf Minderung des Reisepreises zu. Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein und bemisst sich nach dem Verhältnis, in dem der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu ihrem tatsächlichen Wert gestanden hätte. Der Minderungsanspruch ist ausgeschlossen, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel gemäß Abschnitt 9.2 unverzüglich anzuzeigen. Die Höhe der Minderung wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der Dauer und Schwere der Beeinträchtigung sowie des Anteils der betroffenen Leistung am Gesamtwert der Reise ermittelt; eine pauschale, für alle Fälle geltende Minderungsquote legen wir nicht im Voraus fest, da dies der Vielfalt möglicher Beeinträchtigungen nicht gerecht würde.
12. Kündigung des Reisevertrags wegen Mangels
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu Ihrer Rückbeförderung an den vereinbarten Ausgangsort zu treffen, soweit der Vertrag eine solche Beförderung umfasste, wobei entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten gehen, wenn die Kündigung nicht in unseren Verantwortungsbereich fällt.
13. Schadensersatz
13.1 Schadensersatz neben der Leistung
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von uns nicht zu vertreten oder beruht auf einem Umstand, den auch der jeweilige Leistungsträger nicht zu vertreten hat.
13.2 Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude
Wird die Reise erheblich beeinträchtigt, können Sie darüber hinaus eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Geld verlangen. Die Höhe einer solchen Entschädigung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung sowie dem Anteil der beeinträchtigten Leistung am gesamten Reisepreis.
13.3 Geltendmachung
Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude sind uns gegenüber möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb der in Abschnitt 16 genannten Verjährungsfrist, unter Darlegung der maßgeblichen Umstände geltend zu machen. Wir bitten Sie, uns hierzu, soweit vorhanden, Nachweise wie Fotografien oder schriftliche Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.
14. Haftung von Rheinwald
14.1 Haftungsumfang
Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
14.2 Haftungsbeschränkung bei nicht körperbezogenen Schäden
Bei Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist unsere Haftung, sofern ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
14.3 Haftung für Leistungsträger
Soweit wir Leistungen Dritter, etwa von Unterkünften, Winzerbetrieben, Bergführern oder Fahrdienstleistern, in unser Reiseprogramm einbeziehen, haften wir für deren ordnungsgemäße Erbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung des Reiseveranstalters. Eine eigenständige, über den Reisevertrag hinausgehende Haftung dieser Leistungsträger unmittelbar gegenüber Ihnen bleibt hiervon unberührt.
14.4 Haftung für eigenmächtiges Verhalten
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie eigenmächtig, entgegen den Anweisungen unserer Reisebegleiter oder der vor Ort tätigen Leistungsträger, von vereinbarten Routen abweichen, gesperrte Bereiche betreten oder Sicherheitshinweise, etwa bei Wanderungen in den Bayerischen Alpen oder im Schwarzwald, missachten.
14.5 Mitverschulden
Haben Sie durch eigenes Verschulden zur Entstehung eines Schadens beigetragen, etwa durch die Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen oder durch verspätete Anzeige eines Mangels, wird dieses Mitverschulden bei der Bemessung etwaiger Ansprüche gemäß § 254 BGB angemessen berücksichtigt.
15. Besondere Hinweise zu Aktivitäten in der Natur
15.1 Allgemeines Restrisiko
Ein Teil unserer Reiseleistungen umfasst Aktivitäten in naturnaher Umgebung, etwa Wanderungen im Schwarzwald, Touren in den Bayerischen Alpen, Bootsfahrten im Rheintal oder Spaziergänge durch die Steillagen des Moseltals. Solche Aktivitäten sind naturgemäß mit einem gewissen Restrisiko verbunden, das durch Witterungsverhältnisse, Geländebeschaffenheit oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen kann. Wir treffen im Rahmen des Zumutbaren Vorkehrungen zur Risikominimierung, etwa durch qualifizierte Begleitpersonen und die Berücksichtigung aktueller Wetterinformationen, können jedoch keine absolute Gefahrenfreiheit naturnaher Aktivitäten gewährleisten.
15.2 Wanderungen im Schwarzwald
Wanderungen im Rahmen unserer Naturroute durch den Schwarzwald führen teilweise über unbefestigte Waldwege mit wechselnder Steigung. Festes Schuhwerk und wettergerechte Kleidung sind erforderlich. Bei anhaltendem Regen können einzelne Wegabschnitte kurzfristig durch alternative, gleichwertige Streckenführungen ersetzt werden.
15.3 Bergtouren in den Bayerischen Alpen
Touren in den Bayerischen Alpen, etwa im Umfeld des Eibsees oder in Richtung Berchtesgaden, können je nach Programm alpines Gelände mit stärkeren Steigungen umfassen. Wir weisen Sie im Rahmen der Reiseunterlagen auf den jeweiligen Schwierigkeitsgrad hin und empfehlen, sich vor Buchung ehrlich mit Ihrer eigenen körperlichen Belastbarkeit auseinanderzusetzen.
15.4 Weinverkostungen im Moseltal
Im Rahmen der Weinroute durch das Moseltal werden Ihnen bei Winzerbesuchen alkoholische Getränke zur Verkostung angeboten. Die Teilnahme an Verkostungen ist freiwillig; wir weisen ausdrücklich auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol hin, insbesondere im Hinblick auf nachfolgende Aktivitäten wie Spaziergänge in den Steillagen.
15.5 Eigenverantwortung
Sie nehmen an sämtlichen naturnahen Aktivitäten in eigener Verantwortung teil und sind gehalten, den Anweisungen der jeweiligen Begleitpersonen Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, eine Person von einer bestimmten Aktivität auszuschließen, wenn nach unserer Einschätzung ein erhebliches Sicherheitsrisiko für diese Person oder für andere Teilnehmende besteht.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise gemäß §§ 651i ff. BGB müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag zufolge enden sollte, und läuft ungeachtet einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit sowie für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unsererseits, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Wir empfehlen Ihnen, etwaige Ansprüche möglichst zeitnah nach Rückkehr von Ihrer Reise, jedenfalls innerhalb weniger Wochen, gegenüber uns anzuzeigen, damit der zugrunde liegende Sachverhalt noch zuverlässig aufgeklärt werden kann.
17. Reisedokumente und Reisehinweise
Wir informieren Sie im Rahmen der Buchungsunterlagen über die für die jeweilige Reise relevanten allgemeinen Reisehinweise, etwa empfohlene Ausrüstung für Wanderungen oder saisonale Besonderheiten einzelner Regionen. Diese Hinweise ersetzen nicht Ihre eigene Informationspflicht bezüglich amtlicher Dokumente, gesundheitlicher Eignung und persönlicher Ausrüstung. Für Staatsangehörige anderer Länder als Deutschland empfehlen wir, sich zusätzlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über etwaige Einreisebestimmungen zu informieren. Darüber hinaus empfehlen wir allen Reisenden, sich vor Reisebeginn über aktuelle Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes für die jeweils bereiste Region zu informieren, insbesondere bei Reisen in die Bayerischen Alpen oder in die Sächsische Schweiz während der Wintermonate.
18. Versicherungen
18.1 Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich gegen die in Abschnitt 6.2 beschriebenen Rücktrittspauschalen im Falle einer unvorhergesehenen Verhinderung abzusichern. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht verpflichtend, wird jedoch dringend angeraten.
18.2 Reisekrankenversicherung
Da die gesetzliche Krankenversicherung nicht in jedem Fall sämtliche im Rahmen unserer Reisen anfallenden medizinischen Kosten abdeckt, insbesondere bei Aktivitäten außerhalb üblicher touristischer Infrastruktur, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer geeigneten Reisekrankenversicherung, die auch Bergungskosten im alpinen Gelände abdeckt.
18.3 Unfallversicherung für Aktivreisen
Für Reisen mit einem erhöhten Anteil an Wander- oder Bergaktivitäten, etwa die Alpentour durch Bayern oder die Naturroute durch den Schwarzwald, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Unfallversicherung, die auch Freizeitaktivitäten in bergigem Gelände umfasst.
18.4 Keine automatische Einbeziehung
Versicherungen sind, sofern nicht ausdrücklich im individuellen Angebot als Bestandteil der Reiseleistung genannt, nicht Bestandteil des Reisepreises und von Ihnen gesondert abzuschließen. Wir vermitteln auf Wunsch gerne Kontakte zu entsprechenden Versicherungsanbietern, ohne selbst Versicherungsvermittler im Sinne der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zu sein.
19. Absicherung im Insolvenzfall
Gemäß § 651r BGB stellen wir sicher, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis sowie notwendige Rückbeförderungskosten im Falle unserer Insolvenz erstattet werden. Zu diesem Zweck haben wir einen Kundengeldabsicherungsvertrag mit einem hierfür zugelassenen Kundengeldabsicherer abgeschlossen. Den entsprechenden Sicherungsschein mit den Kontaktdaten des Absicherers erhalten Sie unmittelbar nach Vertragsschluss und vor Fälligkeit der Anzahlung. Der Sicherungsschein ist während der gesamten Dauer Ihrer Reise aufzubewahren und im Falle einer Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Kundengeldabsicherer vorzulegen.
20. Datenschutz im Rahmen der Vertragsdurchführung
Zur Durchführung des Reisevertrags verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten im in unserer separaten Datenschutzerklärung beschriebenen Umfang, einschließlich der Weitergabe an die von uns beauftragten Leistungsträger, soweit dies für die Erbringung der jeweiligen Reiseleistung erforderlich ist. Weitere Einzelheiten hierzu, insbesondere zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsangaben, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil der vorvertraglichen Information gemäß Abschnitt 2.6 ist.
21. Nutzung von Bild- und Filmaufnahmen
Während unserer geführten Reisen können, wie in unserer Datenschutzerklärung näher beschrieben, Bild- und Filmaufnahmen entstehen. Deren Anfertigung und etwaige Verwendung zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer vorherigen, freiwilligen Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können, ohne dass Ihnen hierdurch Nachteile im Rahmen der laufenden Reise entstehen.
22. Nachhaltigkeit und Verhalten in der Natur
Rheinwald legt Wert auf einen respektvollen und nachhaltigen Umgang mit den von uns bereisten Landschaften. Wir bitten alle Teilnehmenden, sich an die Grundsätze des „Leave No Trace“ zu halten, also keinen Abfall in der Natur zu hinterlassen, ausgewiesene Wege nicht zu verlassen und Rücksicht auf Flora und Fauna in Schutzgebieten, etwa in Teilen des Schwarzwaldes, der Bayerischen Alpen und der Sächsischen Schweiz, zu nehmen. Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht während der Reise gehen zu Lasten der jeweils handelnden Person und können, bei erheblichen Verstößen, einen Ausschluss von der weiteren Teilnahme gemäß Abschnitt 7.2 rechtfertigen.
23. Verhalten während der Reise
Wir erwarten von allen Teilnehmenden ein respektvolles Verhalten gegenüber Mitreisenden, Reisebegleitern, Leistungsträgern sowie der örtlichen Bevölkerung und Umwelt in den von uns bereisten Regionen. Bei erheblichen Verstößen gegen diese Grundsätze, insbesondere bei einer Gefährdung anderer Teilnehmender oder bei wiederholter Missachtung von Sicherheitsanweisungen während naturnaher Aktivitäten, sind wir berechtigt, die betreffende Person gemäß Abschnitt 7.2 von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.
24. Haustiere und besondere Wünsche
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich, da nicht alle von uns vermittelten Unterkünfte und Leistungsträger, insbesondere Winzergüter und historische Boutique-Hotels, Haustiere aufnehmen können. Sonstige besondere Wünsche, etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit, Zimmerausstattung oder das Reisetempo, teilen Sie uns bitte möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bei Buchung, mit, damit wir diese im Rahmen des Zumutbaren bei der Auswahl der Leistungsträger berücksichtigen können. Eine Garantie für die Erfüllung nicht ausdrücklich vertraglich vereinbarter besonderer Wünsche können wir nicht übernehmen.
25. Kommunikation und Erreichbarkeit
Wir kommunizieren mit Ihnen grundsätzlich per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse sowie, soweit erforderlich, telefonisch unter der von Ihnen angegebenen Nummer. Sie sind verpflichtet, uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen, damit wir Sie insbesondere im Falle kurzfristiger Programmänderungen zuverlässig erreichen können. Während laufender Reisen steht Ihnen die in Abschnitt 1.2 genannte Notfallkontaktnummer rund um die Uhr zur Verfügung.
26. Reisewarnungen und behördliche Hinweise
Wir beobachten fortlaufend öffentlich zugängliche Informationsquellen, etwa Warnungen des Deutschen Wetterdienstes, der zuständigen Landesbehörden sowie kommunaler Stellen in den von uns bereisten Regionen, um auf kurzfristige Einschränkungen, etwa Wegesperrungen im Schwarzwald oder in den Bayerischen Alpen, angemessen reagieren zu können. Eine Verpflichtung zur lückenlosen Überwachung sämtlicher denkbarer Informationsquellen besteht nicht; wir handeln insoweit im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
27. Beschwerdemanagement während der Reise
Sollten während Ihrer Reise Probleme auftreten, steht Ihnen die auf Ihrer Buchungsbestätigung genannte Notfallkontaktnummer rund um die Uhr zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihnen innerhalb angemessener Zeit, in der Regel innerhalb weniger Stunden, eine Rückmeldung und, soweit möglich, eine praktikable Lösung anzubieten. Nach Abschluss der Reise können Sie uns Beschwerden zusätzlich schriftlich über [email protected] mitteilen, damit wir diese für zukünftige Verbesserungen unseres Angebots dokumentieren können.
28. Vollmacht bei Buchung für Dritte
Bucht der Anmelder eine Reise im Namen weiterer Personen, etwa im Rahmen einer gemeinsamen Familien- oder Freundesreise, hat er sicherzustellen, dass er hierzu wirksam bevollmächtigt ist. Rheinwald ist nicht verpflichtet, das Bestehen einer solchen Vollmacht im Innenverhältnis zwischen dem Anmelder und den weiteren Reisenden zu überprüfen, und kann sich auf die Erklärung des Anmelders verlassen, sofern keine konkreten gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen.
29. Schriftform und Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform, wobei die einfache Textform, etwa per E-Mail, ausreichend ist. Mündliche Nebenabsprachen, die von den schriftlich fixierten Vereinbarungen abweichen, sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
30. Anwendung der EU-Pauschalreiserichtlinie
Diese AGB berücksichtigen die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen in ihrer durch die §§ 651a ff. BGB umgesetzten Fassung. Soweit diese AGB im Einzelfall zu Ihrem Nachteil von den zwingenden Vorgaben dieser Richtlinie beziehungsweise ihrer nationalen Umsetzung abweichen sollten, gehen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vor.
31. Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir sind derzeit weder gesetzlich verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sind jedoch stets bemüht, Unstimmigkeiten im direkten und persönlichen Austausch mit Ihnen zu klären, bevor rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.
32. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Rheinwald findet deutsches Recht Anwendung. Sind Sie Verbraucher und haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen dieses Staates hiervon unberührt. Für Klagen gegen uns ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Rheinwald in Berlin maßgeblich. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgeblich, sofern Sie nicht Unternehmer sind; sind Sie Unternehmer, ist der Sitz von Rheinwald ausschließlicher Gerichtsstand.
33. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Reisevertrags im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
34. Änderungen dieser AGB
Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder an veränderte betriebliche Abläufe. Für bereits abgeschlossene Reiseverträge gilt jeweils die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war.
35. Begriffsbestimmungen
35.1 Pauschalreise
Eine Pauschalreise im Sinne dieser AGB ist die Verbindung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen, etwa Beförderung, Unterbringung oder Aktivitäten, für den Zweck derselben Reise, sofern diese Leistungen von uns zusammengestellt werden oder auf Ihren Wunsch hin zusammengestellt und zu einem Gesamtpreis angeboten werden.
35.2 Reisender
Reisender im Sinne dieser AGB ist jede Person, die im Rahmen des Reisevertrags eine Reiseleistung von Rheinwald in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob sie selbst Vertragspartner (Anmelder) oder als Mitreisender im Rahmen einer Buchung eines Dritten benannt ist.
35.3 Leistungsträger
Als Leistungsträger im Sinne dieser AGB werden diejenigen Dritten bezeichnet, die einzelne Bestandteile der von uns angebotenen Reise tatsächlich erbringen, etwa Unterkunftsbetriebe, Winzerbetriebe, Bergführer, Fahrdienstleister und sonstige örtliche Partner.
35.4 Reisesicherungsschein
Der Reisesicherungsschein ist die Bescheinigung des von uns beauftragten Kundengeldabsicherers über das Bestehen einer Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB, die Ihnen die Erstattung des Reisepreises und notwendiger Rückbeförderungskosten im Falle unserer Insolvenz zusichert.
36. Gruppenreisen, Firmenreisen und Sonderkonditionen
Für Gruppen ab sechs Personen, etwa im Rahmen von Familienfeiern, Firmenreisen oder Freundeskreisen, die gemeinsam eine Route durch den Schwarzwald, die Bayerischen Alpen oder das Moseltal buchen möchten, erstellen wir auf Anfrage individuelle Gruppenangebote, die von den auf unserer Website beispielhaft dargestellten Einzelreisen abweichen können. Für Gruppenreisen können abweichende Zahlungs-, Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen vereinbart werden, die im jeweiligen individuellen Gruppenangebot ausdrücklich ausgewiesen werden und den Bestimmungen dieser AGB insoweit vorgehen.
Bei Firmenreisen, die zu gewerblichen oder unternehmerischen Zwecken gebucht werden, finden die verbraucherschützenden Bestimmungen dieser AGB, insbesondere zu Widerrufs- und Sonderkündigungsrechten, keine Anwendung, soweit der Anmelder als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Wir weisen den Anmelder in einem solchen Fall vor Vertragsschluss ausdrücklich auf diesen Umstand hin.
Für wiederholt buchende Gruppen sowie für Stammkunden bieten wir nach eigenem Ermessen individuelle Sonderkonditionen an, etwa in Form eines Nachlasses auf den Reisepreis oder einer bevorzugten Terminreservierung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung solcher Sonderkonditionen besteht nicht.
37. Familien- und Kinderreisen
Reisen mit Kindern sind bei der Mehrzahl unserer Routen grundsätzlich möglich, sollten jedoch vor Buchung mit uns besprochen werden, da einzelne Programmpunkte, etwa längere Bergtouren in den Bayerischen Alpen oder Weinverkostungen im Moseltal, für Kinder nur eingeschränkt oder gar nicht geeignet sind. Wir passen auf Wunsch das Programm an, um kindgerechte Alternativen, etwa kürzere Wanderabschnitte im Schwarzwald oder familienfreundliche Aktivitäten in historischen Orten wie Rothenburg ob der Tauber, zu integrieren.
Für die Aufsicht über mitreisende Kinder bleiben während der gesamten Reise ausschließlich die jeweiligen Erziehungsberechtigten verantwortlich. Unsere Reisebegleiter übernehmen keine über die touristische Begleitung hinausgehende Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Reiseteilnehmenden.
38. Zusatzleistung Fotografie-Begleitung
Sofern Sie im Rahmen unserer Zusatzleistung „Fotografie-Begleitung“ einen von uns vermittelten Fotografen für einzelne Etappen Ihrer Reise buchen, etwa für Aufnahmen vor Schloss Neuschwanstein, am Eibsee oder in den Weinbergen der Mosel, gilt hierfür ein gesonderter, im individuellen Angebot ausgewiesener Preis. Die im Rahmen dieser Zusatzleistung entstehenden Fotografien werden Ihnen nach Reiseende in digitaler Form zur Verfügung gestellt; die Nutzungsrechte hieran werden im jeweiligen individuellen Angebot gesondert geregelt.
Eine Verwendung der im Rahmen dieser Zusatzleistung entstandenen Aufnahmen durch Rheinwald zu eigenen Werbezwecken erfolgt, wie in Abschnitt 21 beschrieben, ausschließlich mit Ihrer vorherigen, gesonderten Einwilligung.
39. Gutscheine, Guthaben und Reisewertgutschriften
Von uns ausgestellte Gutscheine, etwa im Rahmen einer freiwilligen Umwandlung einer Erstattung in ein Reiseguthaben gemäß Abschnitt 8.3, sind, sofern nicht anders angegeben, drei Jahre ab Ausstellung gültig und bei einer künftigen Buchung einer Reiseleistung bei Rheinwald einlösbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Umwandlung in ein Guthaben erfolgte nicht mit Ihrer ausdrücklichen freiwilligen Zustimmung, in welchem Fall Ihnen weiterhin der gesetzliche Erstattungsanspruch in Geld zusteht.
40. Presse-, Kooperations- und Partneranfragen
Anfragen von Medienvertretern, Reisebloggern oder potenziellen Kooperationspartnern richten Sie bitte gesondert an [email protected] mit dem Betreff „Presse“ beziehungsweise „Kooperation“. Für im Rahmen solcher Kooperationen durchgeführte Reisen können von diesen AGB abweichende, individuell vereinbarte Bedingungen gelten, die vorrangig zwischen den Parteien schriftlich festzuhalten sind.
41. Regionale Reisebedingungen im Überblick
41.1 Schwarzwald
Reisen in den Schwarzwald finden überwiegend in bewaldetem Mittelgebirgsgelände statt. Wanderungen führen über gut ausgebaute, aber teils unbefestigte Wege. In den Wintermonaten kann es zu Schneelagen kommen, die einzelne Streckenabschnitte unpassierbar machen; in diesem Fall bieten wir alternative, gleichwertige Streckenführungen an. Die beste Reisezeit für Wanderungen liegt zwischen Mai und Oktober.
41.2 Bayerische Alpen
Touren in den Bayerischen Alpen, einschließlich des Eibsees, Schloss Neuschwanstein und der Region um Berchtesgaden, können alpines Gelände mit größeren Höhenunterschieden umfassen. In den Wintermonaten sind bestimmte Wege aufgrund von Lawinen- oder Vereisungsgefahr gesperrt; wir passen das Programm in diesem Fall entsprechend an. Wir empfehlen für diese Region eine überdurchschnittliche körperliche Fitness.
41.3 Rheintal
Die Burgenroute und die Flusstal-Route entlang des Rheins umfassen überwiegend leichte Streckenabschnitte sowie Bootsfahrten, deren Durchführung von den jeweiligen Wasserstandsverhältnissen abhängt. Bei außergewöhnlich niedrigem oder hohem Wasserstand können einzelne Bootsfahrten durch gleichwertige Landausflüge ersetzt werden.
41.4 Moseltal
Die Weinroute durch das Moseltal führt durch steile Weinberglagen mit teilweise unbefestigten Pfaden zwischen den Rebzeilen. Die Haupterntezeit im Herbst kann zu erhöhtem Betrieb in einzelnen Winzerbetrieben führen, worauf wir bei der Programmgestaltung Rücksicht nehmen.
41.5 Sächsische Schweiz
Touren in der Sächsischen Schweiz führen über Felsformationen und teils ausgesetzte Aussichtspunkte oberhalb der Elbe. Für bestimmte Streckenabschnitte ist Trittsicherheit erforderlich; Personen mit Höhenangst empfehlen wir vorab Rücksprache mit unserem Beratungsteam.
41.6 Rothenburg ob der Tauber und historische Dörfer
Besuche in Rothenburg ob der Tauber und vergleichbaren mittelalterlichen Ortschaften umfassen überwiegend Spaziergänge über historisches, teils unebenes Kopfsteinpflaster. Personen mit eingeschränkter Mobilität empfehlen wir, uns dies vor Buchung mitzuteilen, damit wir alternative Wegführungen berücksichtigen können.
42. Aufbewahrung und Herausgabe von Vertragsunterlagen
Wir bewahren die im Rahmen Ihrer Buchung erstellten Vertragsunterlagen entsprechend den in unserer Datenschutzerklärung genannten Fristen auf. Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine Kopie Ihrer Buchungsbestätigung sowie des Reisesicherungsscheins auch nach Abschluss der Reise zur Verfügung, etwa für Zwecke der eigenen Buchhaltung oder einer Versicherungsangelegenheit.
43. Vertretung im Schadensfall
Im Falle eines während der Reise auftretenden Schadensereignisses können Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person, etwa einen Rechtsanwalt oder ein Familienmitglied, vertreten lassen. Eine entsprechende Vollmacht ist uns in Textform nachzuweisen, bevor wir mit der bevollmächtigten Person über den konkreten Sachverhalt kommunizieren.
44. Wetterbedingte kurzfristige Anpassungen
Aufgrund der naturnahen Ausrichtung unserer Reisen behalten wir uns vor, das Tagesprogramm kurzfristig, auch am selben Tag, an die aktuellen Witterungsbedingungen anzupassen, etwa durch Vorziehen einer Wanderung im Schwarzwald auf die Morgenstunden bei angekündigtem Nachmittagsgewitter, oder durch Verschiebung einer Bootsfahrt im Rheintal bei starkem Wind. Solche kurzfristigen, dem Zweck der Reise dienenden Anpassungen stellen keine erhebliche Änderung im Sinne von Abschnitt 5.3 dar, solange der Gesamtcharakter der Reise hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
45. Qualitätssicherung
Wir überprüfen die von uns eingesetzten Leistungsträger regelmäßig im Rahmen persönlicher Besuche vor Ort, um die Einhaltung unserer Qualitätsstandards sicherzustellen. Rückmeldungen unserer Reisenden nach Abschluss der Reise fließen aktiv in die Weiterentwicklung unserer Routen und in die Auswahl unserer Partnerbetriebe ein.
46. Zusammenfassung wesentlicher Fristen
| Vorgang | Frist |
|---|---|
| Anzahlung nach Vertragsschluss | gemäß individuellem Angebot |
| Restzahlung vor Reisebeginn | 30 Tage |
| Rücktritt durch Rheinwald bei Mindestteilnehmerzahl | bis 20 Tage vor Reisebeginn |
| Rückerstattung nach Rücktritt/Kündigung | innerhalb 14 Tagen |
| Verjährung von Reisemängelansprüchen | 2 Jahre nach Reiseende |
| Gültigkeit von Reisegutschriften | 3 Jahre ab Ausstellung |
48. Haftung für persönliche Gegenstände
Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände, die Sie während der Reise mit sich führen, etwa Fotoausrüstung, Kleidung oder elektronische Geräte, haften wir nur im Rahmen der in Abschnitt 14 beschriebenen allgemeinen Haftungsgrundsätze, also insbesondere dann, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einer schuldhaften Pflichtverletzung unsererseits oder eines von uns eingesetzten Leistungsträgers beruht. Für Wertsachen empfehlen wir, diese während naturnaher Aktivitäten, etwa Wanderungen im Schwarzwald oder in den Bayerischen Alpen, in verschlossenen Behältnissen sicher zu verwahren oder nach Möglichkeit in der Unterkunft zu belassen.
49. Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Soweit Transferleistungen für Ihr Gepäck zwischen einzelnen Etappen Bestandteil der gebuchten Reise sind, haften wir für dessen ordnungsgemäße Beförderung im Rahmen der allgemeinen Grundsätze der Reiseveranstalterhaftung. Bemerken Sie nach Ankunft an einer Etappe einen Verlust oder eine Beschädigung Ihres Gepäcks, bitten wir Sie, dies unverzüglich unserer Notfallkontaktnummer sowie dem jeweiligen Fahrdienstleister anzuzeigen, damit umgehend Abhilfe geschaffen und der Sachverhalt dokumentiert werden kann.
50. Erkrankung während der Reise
Erkranken Sie während der Reise oder erleiden Sie einen Unfall, bitten wir Sie, sich unverzüglich an unsere Notfallkontaktnummer sowie, soweit erforderlich, an den nächstgelegenen ärztlichen Notdienst zu wenden. Unsere Reisebegleiter unterstützen Sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Organisation ärztlicher Versorgung, etwa durch Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Ärzten oder Krankenhäusern, übernehmen jedoch selbst keine medizinischen Leistungen. Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente oder einen etwaigen Krankenhausaufenthalt sind, soweit nicht durch eine bestehende Kranken- oder Reisekrankenversicherung abgedeckt, von Ihnen selbst zu tragen.
51. Rückholung im Notfall
Sollte im Rahmen eines schwerwiegenden gesundheitlichen Notfalls eine vorzeitige Rückholung erforderlich werden, unterstützen wir Sie bei der Organisation der notwendigen Rückbeförderung. Die hierdurch entstehenden Kosten sind grundsätzlich von Ihnen selbst beziehungsweise Ihrer Versicherung zu tragen, es sei denn, die Notwendigkeit der Rückholung beruht auf einem von uns zu vertretenden Reisemangel.
52. Alkohol- und Rauschmittelkonsum
Im Rahmen von Weinverkostungen im Moseltal oder vergleichbaren kulinarischen Programmpunkten wird Ihnen die Verkostung alkoholischer Getränke angeboten. Die Teilnahme an derartigen Verkostungen erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung. Die Teilnahme an nachfolgenden Aktivitäten, insbesondere an Wanderungen, Bootsfahrten oder der Steuerung von Fahrzeugen, unter erheblichem Einfluss von Alkohol erfolgt auf eigenes Risiko; wir behalten uns vor, Personen, die aufgrund erkennbarer Beeinträchtigung eine Gefahr für sich oder andere darstellen, von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Aktivität auszuschließen.
53. Rauchen in Unterkünften und Fahrzeugen
Für das Rauchen in den von uns vermittelten Unterkünften und Fahrzeugen gelten die jeweiligen Hausordnungen der Leistungsträger, über die wir Sie im Rahmen der Reiseunterlagen informieren. Verstöße gegen ein bestehendes Rauchverbot können zu Reinigungs- oder Schadensersatzforderungen des jeweiligen Leistungsträgers führen, für die Sie selbst aufzukommen haben.
54. Nutzung von Kartenmaterial und digitalen Routendaten
Im Rahmen bestimmter Reiserouten stellen wir Ihnen digitales Kartenmaterial oder GPS-Routendaten zur eigenständigen Nutzung, etwa während einer Wanderung im Schwarzwald, zur Verfügung. Dieses Material dient der Orientierung und ersetzt nicht eine eigenständige, situationsgerechte Einschätzung der Wegverhältnisse vor Ort. Die Nutzung des überlassenen Kartenmaterials über den Zweck der gebuchten Reise hinaus, insbesondere dessen Weitergabe an Dritte oder öffentliche Veröffentlichung, ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
55. Urheberrecht an Fotografien Dritter
Soweit auf unserer Website Fotografien verwendet werden, die nicht von uns selbst angefertigt wurden, haben wir die entsprechenden Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern eingeholt. Eine Weiterverwendung dieser Fotografien durch Sie außerhalb des privaten Gebrauchs ist gemäß Abschnitt 4 unserer Nutzungsbedingungen nicht gestattet.
56. Kommunikationssprache bei internationalen Gästen
Unsere Reisebegleitungen erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache; ein Teil unserer Reisebegleiter verfügt zusätzlich über Grundkenntnisse der englischen Sprache. Sollten Sie eine Reisebegleitung in einer anderen Sprache wünschen, teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit, damit wir prüfen können, ob eine entsprechende Begleitung organisiert werden kann. Ein Anspruch auf Kommunikation in einer bestimmten Fremdsprache besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich im individuellen Angebot vereinbart wurde.
57. Beweislast und Dokumentation von Mängeln
Zur zügigen Bearbeitung von Mängelanzeigen und etwaigen daraus resultierenden Ansprüchen bitten wir Sie, aufgetretene Mängel, soweit möglich, durch Fotografien, Zeitangaben oder schriftliche Notizen zu dokumentieren und uns diese Dokumentation im Rahmen Ihrer Anzeige gemäß Abschnitt 9.2 zur Verfügung zu stellen. Dies dient der beiderseitigen Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts und ersetzt nicht die gesetzliche Beweislastverteilung.
58. Verhältnis zu Vermittlern und Reisebüros
Sollten Sie eine Reise nicht unmittelbar bei Rheinwald, sondern über ein von uns autorisiertes Vermittlungsbüro buchen, gelten diese AGB gleichermaßen für das hierdurch begründete Vertragsverhältnis mit uns. Für Erklärungen, die Sie gegenüber einem solchen Vermittler abgeben, etwa eine Rücktrittserklärung, gilt der Zugang beim Vermittler als Zugang bei uns, sofern der Vermittler zur Entgegennahme entsprechender Erklärungen ausdrücklich bevollmächtigt wurde.
59. Nutzung von Leihausrüstung
Soweit im Rahmen einzelner Programmpunkte Leihausrüstung, etwa Wanderstöcke oder Regenschutz, zur Verfügung gestellt wird, sind Sie verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch vollständig und unbeschädigt zurückzugeben. Bei Verlust oder erheblicher Beschädigung der Leihausrüstung können wir Ihnen die Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Reparaturkosten in Rechnung stellen.
60. Elektronische Kommunikation und Zugang von Erklärungen
Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses, etwa Rücktritts- oder Kündigungserklärungen, gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen von der jeweils empfangenden Partei zur Kenntnis genommen werden konnten. Bei elektronischer Kommunikation, insbesondere per E-Mail, ist dies regelmäßig mit dem Eingang der Nachricht im Postfach des Empfängers der Fall, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme.
61. Nebenleistungen außerhalb des Pauschalpakets
Zusätzliche Leistungen, die Sie während der Reise unmittelbar bei einem Leistungsträger vor Ort buchen, etwa eine spontane zusätzliche Weinverkostung oder eine individuelle Verlängerung eines geführten Ausflugs, sind nicht Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrags und werden direkt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungsträger abgerechnet, sofern wir nicht ausdrücklich die Vermittlung als eigene Leistung übernehmen.
62. Programmreihenfolge und Flexibilität
Die in unseren beispielhaften Routenbeschreibungen genannte Reihenfolge einzelner Etappen und Aktivitäten kann sich im individuellen Angebot sowie während der Durchführung der Reise aus organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen ändern, ohne dass hierdurch der Gesamtcharakter oder der Wert der Reise beeinträchtigt wird. Wir informieren Sie über etwaige Anpassungen der Programmreihenfolge nach Möglichkeit bereits vor Reisebeginn, jedenfalls jedoch zeitnah während der Reise.
63. Zusammenschluss mehrerer Buchungen
Nehmen mehrere Personen unabhängig voneinander an derselben, gemeinsam durchgeführten geführten Reise teil, werden die jeweiligen Einzelbuchungen als eigenständige Verträge behandelt. Der Rücktritt oder eine Leistungsstörung bei der Buchung einer Person berührt grundsätzlich nicht die Rechte und Pflichten aus den Buchungen der übrigen teilnehmenden Personen, soweit hierdurch nicht die Mindestteilnehmerzahl gemäß Abschnitt 7.1 unterschritten wird.
64. Rechtsnachfolge
Diese AGB sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Reiseverträge binden auch die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien, insbesondere im Falle einer Umwandlung, Verschmelzung oder eines sonstigen Rechtsformwechsels auf Seiten von Rheinwald.
65. Vorrang der deutschen Sprachfassung
Sollten Teile dieser AGB oder einzelne Vertragsunterlagen zusätzlich in einer anderen Sprache als Deutsch zur Verfügung gestellt werden, dient dies ausschließlich dem besseren Verständnis. Im Falle von Abweichungen oder Unklarheiten ist stets die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
66. Feedback- und Bewertungsprozess
Nach Abschluss Ihrer Reise laden wir Sie ein, uns freiwillig Feedback zu Ihrer Erfahrung mitzuteilen. Ihre Rückmeldungen fließen, wie in Abschnitt 45 beschrieben, in die kontinuierliche Verbesserung unserer Routen und die Auswahl unserer Leistungsträger ein. Die Veröffentlichung einzelner Rückmeldungen als Erfahrungsbericht auf unserer Website erfolgt ausschließlich mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung gemäß unserer Datenschutzerklärung.
67. Erste-Hilfe-Ausstattung und Notfallvorsorge
Unsere Reisebegleiter führen bei geführten Touren in naturnaher Umgebung, etwa im Schwarzwald oder in den Bayerischen Alpen, in der Regel eine grundlegende Erste-Hilfe-Ausstattung mit sich. Diese ersetzt keine professionelle medizinische Versorgung. Bei ernsteren Vorfällen wird unverzüglich der zuständige Rettungsdienst über die europäische Notrufnummer 112 verständigt.
68. Klimatische Entwicklung und saisonale Anpassungen
Wir beobachten die klimatischen Entwicklungen in den von uns bereisten Regionen, etwa veränderte Schneefallmuster in den Bayerischen Alpen oder verschobene Erntezeiten im Moseltal, und passen unsere Routenplanung und saisonalen Empfehlungen fortlaufend an aktuelle Gegebenheiten an. Aus einer solchen Anpassung der allgemeinen Routenplanung für zukünftige Reisetermine lassen sich keine Ansprüche für bereits gebuchte oder durchgeführte Reisen ableiten.
70. Vertragsanbahnung durch Empfehlungen Dritter
Werden Sie durch Empfehlung eines früheren Reisenden oder eines Kooperationspartners auf unser Angebot aufmerksam, ändert dies nichts an der Anwendbarkeit dieser AGB auf den mit Ihnen geschlossenen Reisevertrag. Etwaige Empfehlungsprämien oder Vorteile, die wir dem empfehlenden Dritten gewähren, berühren nicht die Höhe des mit Ihnen vereinbarten Reisepreises.
71. Rabattcodes und Aktionsangebote
Von uns ausgegebene Rabattcodes oder zeitlich befristete Aktionsangebote gelten ausschließlich zu den jeweils bei Ausgabe genannten Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Gültigkeitsdauer, anwendbaren Routen und etwaiger Mindestbuchungswerte. Eine Kombination mehrerer Rabattcodes oder Aktionsangebote innerhalb derselben Buchung ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ausgeschlossen. Rabattcodes können nicht nachträglich auf bereits abgeschlossene Buchungen angewendet werden.
72. Verhalten bei Extremwetterereignissen
Bei Ausrufung amtlicher Extremwetterwarnungen, etwa Unwetterwarnungen der höchsten Warnstufe des Deutschen Wetterdienstes für eine von uns bereiste Region, setzen wir sicherheitsrelevante Programmpunkte, insbesondere Wanderungen, Bergtouren und Bootsfahrten, vorübergehend aus und bieten, soweit möglich, alternative, sichere Programmpunkte an. Eine solche vorübergehende Aussetzung stellt keinen Reisemangel dar, wenn sie der Sicherheit der Reisenden dient.
73. Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden
In Regionen mit besonderem Schutzstatus, etwa Teilen des Nationalparks Sächsische Schweiz, des Nationalparks Berchtesgaden oder ausgewiesener Naturschutzgebiete im Schwarzwald, richten wir unsere Routenplanung nach den jeweils geltenden behördlichen Vorgaben und Wegegeboten aus. Kurzfristige, von den zuständigen Behörden angeordnete Einschränkungen, etwa zum Schutz der Brutzeit bestimmter Vogelarten, werden von uns unmittelbar in die Programmplanung übernommen.
74. Datenschutz bei Gruppenreisen
Bucht der Anmelder eine Reise für weitere Mitreisende, ist er verantwortlich dafür, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten dieser Mitreisenden an uns auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage beruht, etwa der Einwilligung der jeweiligen Mitreisenden oder einer bestehenden Vertretungsbefugnis. Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten von Mitreisenden entnehmen Sie bitte Abschnitt 9 unserer Datenschutzerklärung.
75. Klarstellung zu Vertragsstrafen
Die in Abschnitt 6.2 genannten Rücktrittspauschalen stellen keine Vertragsstrafe, sondern eine zulässige, pauschalierte Berechnung des uns im Falle eines Rücktritts typischerweise entstehenden Schadens dar. Ihnen bleibt es, wie in Abschnitt 6.2 ausgeführt, unbenommen, einen niedrigeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
76. Hinweise für Wiederholungsreisende
Reisenden, die bereits zuvor eine Reise mit Rheinwald unternommen haben, empfehlen wir, uns dies bei einer erneuten Anfrage mitzuteilen, damit wir auf bereits bekannte Präferenzen, etwa hinsichtlich Reisetempo oder bevorzugter Regionen, zurückgreifen können. Ein automatischer Anspruch auf identische Konditionen wie bei einer früheren Reise besteht nicht, da sich Preise und Verfügbarkeiten saisonal ändern können.
77. Buchung über Drittplattformen
Sollten wir unsere Reiseleistungen zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich über externe Buchungsplattformen anbieten, gelten für über solche Plattformen geschlossene Verträge ergänzend auch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform, soweit diese nicht im Widerspruch zu den zwingenden Bestimmungen dieser AGB stehen. Im Zweifel gehen die reiserechtlichen Bestimmungen dieser AGB vor.
78. Häufig gestellte Fragen zu diesen AGB
78.1 Kann ich meine Reise nach der Buchung noch verändern?
Kleinere Anpassungen, etwa die Verschiebung einzelner Aktivitäten innerhalb derselben Reise, sind in Abstimmung mit uns häufig möglich. Umfassendere Änderungen, etwa des Reisetermins oder Ziels, behandeln wir gemäß Abschnitt 6.4 als Umbuchung.
78.2 Was passiert, wenn ein Winzerbetrieb oder eine Unterkunft kurzfristig ausfällt?
In diesem Fall organisieren wir gemäß Abschnitt 10.4 eine gleichwertige Ersatzleistung. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, greifen die Regelungen zur Minderung beziehungsweise zum Schadensersatz gemäß den Abschnitten 11 und 13.
78.3 Muss ich für alle Aktivitäten sportlich sehr fit sein?
Nein. Unsere Reisen reichen von leichten, für die meisten Menschen gut geeigneten Spaziergängen bis zu anspruchsvolleren Bergtouren. Im individuellen Beratungsgespräch stimmen wir das Programm auf Ihre persönliche Fitness ab.
78.4 Was ist, wenn ich krank werde und die Reise nicht antreten kann?
In diesem Fall gelten die Rücktrittsregelungen gemäß Abschnitt 6. Wir empfehlen daher ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gemäß Abschnitt 18.1.
78.5 Sind Trinkgelder für Reisebegleiter und Winzer im Preis enthalten?
Nein, Trinkgelder sind freiwillige Zuwendungen und, wie in Abschnitt 4.2 beschrieben, nicht im Reisepreis enthalten.
78.6 Kann ich meine Reise auf eine andere Person übertragen?
Ja, im Rahmen der Regelungen zur Ersatzperson gemäß Abschnitt 6.5, sofern die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen entspricht.
78.7 Was passiert bei einem Unwetter während meiner Reise?
Wir passen das Programm gemäß den Abschnitten 44 und 72 kurzfristig an, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, und bieten, soweit möglich, gleichwertige Alternativprogramme an.
78.8 Wie erfahre ich, ob meine Reise final bestätigt ist?
Sie erhalten von uns gemäß Abschnitt 2.5 eine schriftliche Buchungsbestätigung, die den endgültigen Leistungsumfang zusammenfasst.
80. Margenbesteuerung nach § 25 UStG
Reiseleistungen im Sinne dieser AGB unterliegen, soweit einschlägig, der besonderen Margenbesteuerung für Reiseleistungen gemäß § 25 des Umsatzsteuergesetzes. Dies bedeutet, dass sich die von uns geschuldete Umsatzsteuer nicht nach dem vollen Reisepreis, sondern nach der Differenz zwischen dem von Ihnen gezahlten Reisepreis und unseren Aufwendungen für die von Dritten bezogenen Reisevorleistungen bemisst. Ein gesonderter Vorsteuerabzug aus dieser Marge ist für Sie als Leistungsempfänger, auch wenn Sie Unternehmer sind, gesetzlich ausgeschlossen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen für Firmenbuchungen eine Rechnung aus, die auf diese Besonderheit hinweist.
81. Dokumentation vorvertraglicher Kommunikation
Wir dokumentieren den Verlauf der vorvertraglichen Beratungsgespräche, etwa in Form von E-Mail-Korrespondenz oder schriftlichen Gesprächsnotizen, um im Streitfall den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen nachvollziehbar zu machen. Wir empfehlen auch Ihnen, wesentliche mündliche Absprachen im Nachgang schriftlich, etwa per E-Mail, zu bestätigen.
82. Nutzung firmeneigener Fahrzeuge und Fremdfahrdienste
Transfers zwischen einzelnen Etappen Ihrer Reise werden je nach Region entweder durch eigene Fahrzeuge unserer Partnerunternehmen oder durch beauftragte externe Fahrdienstleister durchgeführt. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge und Fahrer entsprechen den in Deutschland geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Personenverkehr. Für Verzögerungen, die auf allgemeinen Verkehrsverhältnissen, etwa Baustellen oder Unfällen Dritter auf öffentlichen Straßen, beruhen und von uns nicht zu vertreten sind, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur höheren Gewalt beziehungsweise zu von Dritten verursachten Leistungsstörungen.
82.1 Eigene Anreise mit dem Pkw
Reisen Sie mit einem eigenen Fahrzeug zum vereinbarten Ausgangspunkt der Reise, etwa um anschließend an einer geführten Route durch den Schwarzwald oder das Moseltal teilzunehmen, obliegt Ihnen die eigenverantwortliche, sichere Organisation dieser Anreise sowie das Parken des Fahrzeugs während der gebuchten Reise, soweit wir keine ausdrückliche Parkplatzvermittlung als Bestandteil der Reiseleistung zugesagt haben.
83. Verhalten gegenüber anderen Reisegruppen
Begegnen Sie während geführter Aktivitäten anderen Reisegruppen, etwa an belebten Aussichtspunkten in den Bayerischen Alpen oder in der Sächsischen Schweiz, bitten wir um ein rücksichtsvolles Verhalten sowie die Einhaltung etwaiger, vor Ort vereinbarter Verhaltensregeln zwischen den beteiligten Reiseveranstaltern.
84. Bildrechte bei Gruppenfotos
Werden im Rahmen einer geführten Reise Gruppenfotos angefertigt, an denen mehrere Reisende derselben Gruppe beteiligt sind, gilt die in Abschnitt 21 beschriebene Einwilligungserfordernis für jede abgebildete Person gesondert. Möchten Sie nicht auf Gruppenfotos abgebildet werden, teilen Sie dies bitte Ihrem Reisebegleiter vor der jeweiligen Aufnahme mit.
85. Gesundheitsvorsorge und Impfungen
Da unsere Reisen ausschließlich innerhalb Deutschlands stattfinden, sind in der Regel keine besonderen Impfungen erforderlich. Bei bestimmten naturnahen Aktivitäten, etwa Wanderungen durch bewaldete Gebiete des Schwarzwaldes, empfehlen wir aus allgemeiner Vorsorge einen ausreichenden Zeckenschutz sowie, nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt, eine Auffrischung des FSME-Impfschutzes, insbesondere für Reisen in den Sommermonaten.
86. Verhältnis zu früheren Fassungen dieser AGB
Frühere Fassungen dieser AGB verlieren mit Inkrafttreten einer neuen Fassung ihre Gültigkeit für ab diesem Zeitpunkt neu geschlossene Reiseverträge. Für bereits vor Inkrafttreten einer neuen Fassung geschlossene Verträge bleibt, wie in Abschnitt 34 beschrieben, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung maßgeblich.
87. Auslegung mehrdeutiger Klauseln
Im Falle einer mehrdeutigen Formulierung innerhalb dieser AGB ist diese im Zweifel im Sinne der für Sie als Verbraucher günstigeren Auslegung zu verstehen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Parteien, eine einvernehmliche, hiervon abweichende Auslegung im Einzelfall zu vereinbaren.
88. Außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit Gesundheitskrisen
Sollten künftig behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten die Durchführung einer gebuchten Reise unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen, etwa durch regionale Betretungsverbote für touristische Einrichtungen, gelten hierfür die Regelungen zu außergewöhnlichen Umständen gemäß Abschnitt 8. Wir werden Sie in einem solchen Fall zeitnah über die uns zur Verfügung stehenden Optionen, einschließlich einer möglichen Verschiebung des Reisetermins, informieren.
89. Hinweise zur Umsatzsteuer bei Firmenbuchungen
Für Firmenbuchungen weisen wir vorsorglich darauf hin, dass aufgrund der in Abschnitt 80 beschriebenen Margenbesteuerung ein Vorsteuerabzug aus dem Reisepreis regelmäßig nicht möglich ist. Für steuerliche Rückfragen empfehlen wir, sich zusätzlich an Ihren eigenen Steuerberater zu wenden, da wir keine steuerliche Beratung im Einzelfall vornehmen können.
90. Rückmeldungen zu diesen AGB
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Unklarheiten zu einzelnen Bestimmungen dieser AGB haben, sprechen Sie uns hierzu jederzeit vor einer Buchung an. Wir erläutern Ihnen die für Ihre konkrete Reise relevanten Bestimmungen gerne im persönlichen Gespräch, damit Sie Ihre Reise durch den Schwarzwald, die Bayerischen Alpen, das Rheintal, das Moseltal oder die Sächsische Schweiz mit einem guten und informierten Gefühl buchen können.
91. Besondere Hinweise zu Natur- und Wanderrouten
Bei Reisen mit ausgeprägtem Natur- oder Wandercharakter, etwa entlang der Schwarzwaldhochstraße, in den Alpenregionen um Berchtesgaden oder auf ausgewählten Pfaden der Sächsischen Schweiz, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass Wetterbedingungen, Wegezustände und saisonale Sperrungen die tatsächliche Durchführung einzelner Programmpunkte beeinflussen können. Wir behalten uns vor, in solchen Fällen gleichwertige Ersatzprogramme anzubieten, die dem ursprünglich geplanten Charakter der Reise möglichst nahekommen. Eine Haftung für höhere Gewalt, insbesondere für Naturereignisse wie Erdrutsche, Hochwasser oder Sturmschäden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Sie sind verpflichtet, die von uns oder unseren örtlichen Partnern erteilten Sicherheitshinweise zu befolgen, insbesondere auf markierten Wanderwegen, an steilen Hanglagen im Moseltal oder in alpinen Geländeabschnitten. Die Teilnahme an anspruchsvolleren Wanderungen setzt eine angemessene körperliche Verfassung voraus. Wir empfehlen, vor Buchung offen über Ihre körperlichen Voraussetzungen zu sprechen, damit wir die Route realistisch abstimmen können.
Für geführte Wanderungen stellen wir in der Regel qualifizierte Berg- oder Wanderführer ein, deren Qualifikationen wir vorab prüfen. Bei selbstständig zu absolvierenden Etappen erhalten Sie detaillierte Wegbeschreibungen, GPS-Daten und Notfallkontakte. Sie tragen in diesem Fall die Verantwortung für die Einhaltung der empfohlenen Routenführung und für eine angemessene Ausrüstung, einschließlich wetterfester Kleidung und ausreichender Verpflegung.
92. Individualreisen ohne Gruppenbegleitung
Neben geführten Gruppenreisen bieten wir auch vollständig individuell zusammengestellte Reisen ohne durchgehende persönliche Begleitung an, bei denen Sie sich eigenständig entlang der vereinbarten Route bewegen und lediglich einzelne Programmpunkte, etwa eine Weinverkostung oder eine geführte Wanderung, gemeinsam mit einem örtlichen Partner wahrnehmen. Für solche Individualreisen gelten diese AGB entsprechend, wobei sich der Umfang unserer Unterstützungsleistungen aus dem jeweiligen individuellen Angebot ergibt.
93. Sonderregelung für Alleinreisende
Für Alleinreisende, die eine Unterkunft in einem für die Doppelbelegung ausgelegten Zimmer in Anspruch nehmen, kann ein angemessener Einzelzimmerzuschlag anfallen, der im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen wird. Dieser Zuschlag spiegelt die tatsächlich höheren Kosten der jeweiligen Unterkunft für ein einzeln genutztes Zimmer wider.
94. Kurzfristige Buchungen
Für Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem gewünschten Reisebeginn erfolgen, behalten wir uns vor, den Umfang möglicher individueller Anpassungen einzuschränken, da die kurzfristige Koordination mit kleinen, familiär geführten Leistungsträgern wie Winzergütern oder Boutique-Unterkünften nicht in jedem Fall im gewünschten Umfang möglich ist. Wir informieren Sie im Rahmen der Angebotserstellung transparent über etwaige kurzfristig bestehende Einschränkungen.
95. Nutzung von Wearables und Gesundheits-Trackern
Die Nutzung eigener Fitness-Tracker, Smartwatches oder vergleichbarer Geräte während naturnaher Aktivitäten liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der von solchen Geräten erfassten Daten, etwa zu Herzfrequenz, Höhenmetern oder zurückgelegter Strecke.
96. Zusammenarbeit mit regionalen Tourismusverbänden
Wir arbeiten in einzelnen Regionen mit den örtlichen Tourismusverbänden zusammen, um aktuelle Informationen zu Wegezuständen, saisonalen Veranstaltungen und regionalen Besonderheiten in unsere Routenplanung einfließen zu lassen. Diese Zusammenarbeit begründet kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Tourismusverband.
97. Mobilfunkempfang in abgelegenen Regionen
In bestimmten Abschnitten unserer Routen, insbesondere in dicht bewaldeten Bereichen des Schwarzwaldes oder in höher gelegenen Abschnitten der Bayerischen Alpen, kann der Mobilfunkempfang eingeschränkt oder zeitweise nicht vorhanden sein. Unsere Reisebegleiter sind für solche Streckenabschnitte in der Regel zusätzlich mit alternativen Kommunikationsmitteln ausgestattet. Wir empfehlen Ihnen, wichtige Kontaktdaten sowie die Notfallkontaktnummer zusätzlich in schriftlicher Form bei sich zu führen.
98. Energieversorgung in ländlichen Unterkünften
Einzelne, besonders authentische Unterkünfte in ländlichen Regionen, etwa historische Winzergüter im Moseltal, verfügen möglicherweise über eine einfachere technische Ausstattung als städtische Hotels, etwa hinsichtlich der Anzahl verfügbarer Steckdosen. Wir weisen Sie im Rahmen der Reiseunterlagen auf etwaige regionale Besonderheiten dieser Art hin, soweit uns diese bekannt sind.
99. Vertragskopie und Nachweis
Sie erhalten von uns auf Wunsch jederzeit eine vollständige Kopie sämtlicher für Ihre Reise relevanten Vertragsunterlagen, einschließlich dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, in Textform zur eigenen Aufbewahrung.
100. Abschließende Zusammenfassung
Diese AGB sollen Ihnen ein möglichst klares und vollständiges Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Reise mit Rheinwald vermitteln, von der ersten Anfrage über die Buchung, mögliche Programmänderungen und Ihre Rechte bei Mängeln bis hin zu Fragen der Haftung, des Datenschutzes und der Insolvenzabsicherung. Wir sind überzeugt, dass eine transparente vertragliche Grundlage die Basis für eine unbeschwerte, an den Landschaften und Menschen Deutschlands orientierte Reiseerfahrung ist, und stehen Ihnen für alle darüber hinausgehenden Fragen jederzeit persönlich zur Verfügung.
102. Besondere Bestimmungen für Minderjährige
Reisen mit Minderjährigen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit uns. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist in der Regel die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bei Reisen mit Minderjährigen ohne Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten prüfen wir im Einzelfall, ob die gewählte Route und die Unterbringung den besonderen Schutzbedürfnissen entsprechen. Zusätzliche Kosten für Kinderbetreuung, Kinderbetten oder spezielle Mahlzeiten werden, sofern anfallend, im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen.
Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, uns vor Reiseantritt über gesundheitliche Besonderheiten, Allergien oder notwendige Medikamente zu informieren, soweit diese für die sichere Durchführung der Reise von Bedeutung sein können. Wir geben diese Informationen nur an Leistungsträger weiter, die sie zur ordnungsgemäßen Betreuung benötigen.
103. Haustiere auf Reisen
Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur dann möglich, wenn die ausgewählten Unterkünfte, Transportmittel und Programmpunkte dies zulassen. Nicht alle Boutique-Hotels, Winzergüter oder Bergbahnen akzeptieren Tiere. Zusätzliche Gebühren für Haustiere werden von den jeweiligen Leistungsträgern erhoben und im Angebot gesondert ausgewiesen, sofern uns diese zum Zeitpunkt der Buchung bekannt sind. Sie haften für Schäden, die Ihr Haustier an Unterkünften, Fahrzeugen oder Einrichtungen Dritter verursacht.
104. Beschwerdemanagement und interne Qualitätssicherung
Wir unterhalten ein internes Beschwerdemanagement, um Rückmeldungen unserer Gäste systematisch zu erfassen, auszuwerten und in unsere Routenplanung einfließen zu lassen. Beschwerden können Sie während der Reise unmittelbar an Ihren Reisebegleiter oder nach Rückkehr schriftlich an [email protected] richten. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde in der Regel innerhalb von drei Werktagen und bemühen uns um eine inhaltliche Stellungnahme innerhalb von 14 Werktagen, sofern keine umfangreichere Prüfung erforderlich ist.
Erkenntnisse aus Beschwerden und Gästebefragungen fließen in regelmäßige interne Qualitätsrunden ein, in denen wir Unterkünfte, Partner und Routenabschnitte erneut bewerten. Dieses Verfahren dient der kontinuierlichen Verbesserung unserer Leistungen, begründet jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte konkrete Programmgestaltung bei zukünftigen Reisen.
105. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Rheinwald findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, sofern diese für den Verbraucher günstiger sind.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Wir sind jedoch bereit, im Einzelfall auch andere deutsche Gerichtsstände zu akzeptieren, sofern dies im Interesse einer einvernehmlichen Streitbeilegung sinnvoll erscheint.
101. Schlussbestimmungen und Kontakt
Diese AGB stellen zusammen mit dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung und dem Reisesicherungsschein die vollständige vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Rheinwald dar, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Für Fragen zu diesen AGB oder zu einem laufenden bzw. geplanten Reisevertrag wenden Sie sich bitte an:
Rheinwald Reisen GmbH
Charlottenstraße 68, 10117 Berlin, Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 2371 4589